Verwaltung von Immobilien

Die optimale Betreuung für Eigentümergemeinschaften (WEG)


Gerade für Wohn- und Teileigentümer stellt sich die Frage, welche Anforderungen in der Eigentümergemeinschaft (WEG) künftig gemeinsam zu bewältigen sind. Gerne beraten wir Sie und übernehmen zuverlässig die mit der Verwaltung verbundenen kaufmännischen Aufgaben, wie: 

  • regelmäßige Prüfung bestehender Verträge zur Optimierung der Inhalte und Konditionen  mit Firmen, Versicherungen, weiteren Dienstleistern und Ansprechpartnern, 
  • die Überwachung, Prüfung und Begleichung aller laufenden Kosten, inkl. der fälligen Abschlagszahlungen,
  • die Hausgeldabrechnung, die 1 x jährlich erfolgt,
  • die Zahlungsüberwachung der Hausgelder mittels Einzug der Vorauszahlungen mit SEPA Mandat,
  • bei Bedarf Anmahnung von Hausgeld-Rückständen (falls notwendig 
  • werden diese gerichtlich über einen Rechtsanwalt geltend gemacht),
  • die Anpassung der Vorauszahlungen für jedes Wirtschaftsjahr durch Erstellung von Wirtschaftsplänen auf Grundlage der jährlichen Abrechnung,
  • Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung ,
  • Protokollerstellung und Führung einer Beschlusssammlung,
  • Durchführung von Begehungen, Beiratssitzungen,
  • Umsetzung der gefassten Beschlüsse.

Unsere Aufgaben im Bereich der technischen Verwaltung sehen Sie hier.


Getrennt von unserem Firmenvermögen erstellen wir für die Bewirtschaftung der WEG für jede Wohnanlage ein gesondertes Treuhandkonto sowie separat für jede WEG-Wohnanlage ein gesondertes Rücklagen-Teuhandkonto. 



Optionale Sondermietverwaltung

Je nach Bedarf wird zusätzlich auch individuell die Verwaltung und Betreuung des Sondereigentums übernommen. Die Sondermietverwaltungsgebühr richtet sich je nach dem Umfang der geforderten Dienstleistungen: 

  • Überwachung der monatlichen Mietzahlung und Weiterleitung an den Eigentümer,
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung, falls erforderlich mit unterjährigem Wechsel,
  • Überwachung der Zahlung bzw. Auszahlung von Abrechnungsergebnissen,
  • Vertretung des Eigentümers bei Rechtsangelegenheiten bei Bedarf,
  • Übergaben/Abnahmen bei Mieterwechsel,
  • Anpassung der Vorauszahlungen je nach Abrechnungsergebnis,
  • Ansprechpartner für Mieter bei Problemen mit der angemieteten Sache,
  • Schriftwechsel mit den Mietern,
  • Firmen mit Reparaturen in Absprache mit dem Eigentümer beauftragen und Arbeiten kontrollieren,
  • Kontrollbegehungen der Einheit bei Bedarf.